Von Stephanie Goldenbaum
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Stand: 27.Januar 2024
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Stephanie Goldenbaum und Auftraggeber*in geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Stephanie Goldenbaum hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2. Mündliche Nebenabreden haben Stephanie Goldenbaum und der*in die Auftraggeber*in nicht getroffen.
2. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung
2.1. Der von Stephanie Goldenbaum erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.
2.2. Sämtliche Arbeiten von Stephanie Goldenbaum, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.
2.3. Ohne Zustimmung von Stephanie Goldenbaum dürfen die Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu, sind unzulässig.
2.4. Die Werke von Stephanie Goldenbaum dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der von der*dem Auftraggeber*in bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.
2.5. Stephanie Goldenbaum räumt der*dem Auftraggeber*in die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, Stephanie Goldenbaum und der* die Auftraggeber*in treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.
2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Stephanie Goldenbaum.
2.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist Stephanie Goldenbaum bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheberin zu benennen. Verletzt der*die Auftraggeber*in das Recht auf Urheberbenennung, kann Stephanie Goldenbaum zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von Stephanie Goldenbaum unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen der*des Auftraggeber*in aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2.9. Die*der Auftraggeber*in ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Stephanie Goldenbaum nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Stephanie Goldenbaum formale Schutzrechte wie z.B. eingetragenes Design, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.
2.10. Stephanie Goldenbaum bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.), zu nutzen und auf seine Tätigkeit für den*die Auftraggeber*in hinzuweisen.
2.11. Von der Einräumung der Nutzungsrechte unberührt, bleibt das Recht von Stephanie Goldenbaum, Ansprüche wegen ungenehmigter Nutzung des Werkes, insbesondere im Internet und auf Social Media-Plattformen, im eigenen Namen geltend zu machen. Stephanie Goldenbaum bleibt berechtigt, Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, ungerechtfertigter Bereicherung und Auskunft über den Umfang der Verletzung seiner Urheberrechte gegenüber dem verantwortlichen Dritten, insbesondere dem im Verletzungsfall haftenden Plattformbetreiber, durchzusetzen.
3. Honorare; Fälligkeit
3.1. Soweit zwischen Auftraggeber*in und Stephanie Goldenbaum kein bestimmtes Honorar vereinbart ist, hat Stephanie Goldenbaum Anspruch auf eine angemessene und übliche Vergütung.
3.2. Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
3.3. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann Stephanie Goldenbaum Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.
3.4. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, ohne zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer, da Kleinunternehmerstatus gem. §19 UStG, zu zahlen ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit.
4. Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten; Künstlersozialversicherung
4.1. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes), nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sowie Kosten für den Erwerb von Rechten (z.B. Bildrechte, Schriftlizenzen etc.) einschließlich der unter Umständen anfallenden Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) oder an die GEMA sind von der*dem Auftraggeber*in zu erstatten.
4.3. Die*der Auftraggeber*in erstattet Stephanie Goldenbaum die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.
4.4. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
4.5. Die Honorare von Stephanie Goldenbaum können unter Umständen unter die der*dem Auftraggeber*in nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) obliegende Abgabepflicht fallen. Für den Fall, dass die*der Auftraggeber*in abgabepflichtig ist, weist Stephanie Goldenbaum vorsorglich darauf hin, dass die*der Auftraggeber*in gegenüber der Künstlersozialkasse meldepflichtig ist.
5. Fremdleistungen
5.1. Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich ist, nimmt Stephanie Goldenbaum im Namen und für Rechnung der*des Auftraggeber*in vor. Die*der Auftraggeber*in ist verpflichtet, Stephanie Goldenbaum hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.
5.2. Soweit Stephanie Goldenbaum auf Veranlassung der*des Auftraggeber*in im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist die*der Auftraggeber*in verpflichtet, einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Die*der Auftraggeber*in stellt Stephanie Goldenbaum im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten insbesondere sämtlichen Kosten frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
6. Mitwirkung des Auftraggebers/der Auftraggeberin; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen
6.1. Die*der Auftraggeber*in ist verpflichtet, Stephanie Goldenbaum alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat Stephanie Goldenbaum nicht zu vertreten.
6.2. Die*der Auftraggeber*in versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die sie/er Stephanie Goldenbaum zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Die*der Auftraggeber*in ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gestellten Unterlagen. Sollte die*der Auftraggeber*in nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt die*der Auftraggeber*inin Stephanie Goldenbaum im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
6.3. Für Stephanie Goldenbaum besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der*die Auftraggeber*in während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der*die Auftraggeber*inin.
7. Datenlieferung und Handling
7.1. Stephanie eine Goldenbaum ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an die*den Auftraggeber*in herauszugeben. Wünscht die*der Auftraggeber*in die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von der*dem Auftraggeber*in zu vergüten.
7.2. Stellt Stephanie Goldenbaum der*dem Auftraggeber*in Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von Stephanie Goldenbaum vorgenommen werden.
7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg die*der Auftraggeber*in.
7.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers/der*des Auftraggeber*in entstehen, haftet Stephanie Goldenbaum nicht.
8. Eigentum und Rückgabepflicht
8.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellten Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an Stephanie Goldenbaum zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
8.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung der*des Auftraggeber*in . Bei Beschädigung oder Verlust hat die*der Auftraggeber*in die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Stephanie Goldenbaum bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
9. Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster
9.1. Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind Stephanie Goldenbaum Korrekturmuster vorzulegen.
9.2. Die Produktion wird von Stephanie Goldenbaum nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit der*dem Auftraggeber*in vereinbart ist. Für diesen Fall ist Stephanie Goldenbaum berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. Stephanie Goldenbaum haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 10.
9.3. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind Stephanie Goldenbaum eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 10 Stück unentgeltlich zu überlassen, die Stephanie Goldenbaum auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.
10. Gewährleistung; Haftung
10.1. Stephanie Goldenbaum haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche Stephanie Goldenbaum auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
10.2. Ansprüche der*des Auftraggeber*in gegen Stephanie Goldenbaum aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1.; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
10.3. Die*der Auftraggeber*in ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
10.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch die*den Auftraggeber*in . Mit der Freigabe übernimmt die*der Auftraggeber*in die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.
10.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet Stephanie Goldenbaum nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die Stephanie Goldenbaum an Dritte vergibt.
10.6. Sofern Stephanie Goldenbaum Fremdleistungen auf Veranlassung der*des Auftraggeber*in im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt Stephanie Goldenbaum hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an die*der Auftraggeber*in ab. Die*der Auftraggeber*in verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von Stephanie Goldenbaum zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.
10.7. Stephanie Goldenbaum haftet nicht für die urheber-, design- und geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder von Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die sie der*dem Auftraggeber*in zur Nutzung überlässt. Stephanie Goldenbaum ist nicht verpflichtet, Design-, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden von der*dem Auftraggeber*in selbst und auf eigene Kosten veranlasst.
10.8. Stephanie Goldenbaum haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, design- und geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Stephanie Goldenbaum ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese Stephanie Goldenbaum bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
11. Besondere Bedingungen für Webdesign
Handelt es sich bei dem zu erstellenden Werk um eine Website (Webdesign), so gelten ergänzend folgende Bedingungen:
11.1. Stephanie Goldenbaum erstellt die Website entsprechend einem von der*dem Auftraggeber*in freigegebenen Gestaltungskonzept in einem vereinbarten Programm- und Datenformat. Dies erfolgt mit Software von Drittanbietern, für deren Funktionsfähigkeit, Fehlerfreiheit und etwaige künftige oder ausbleibende künftige Weiterentwicklung (Updates) Stephanie Goldenbaum keine Haftung übernimmt. Eine weitergehende Pflege der Website (z.B. regelmäßige Wartung, Backups, Erwerb und Verlängerung von SSL-Zertifikaten etc.) ist nicht Gegenstand des Gestaltungsauftrages und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
11.2. Stephanie Goldenbaum gestaltet die Website. Für deren Inhalte ist die*der Auftraggeber*in allein verantwortlich. Das gilt auch für von der*dem Auftraggeber*in zur Verfügung gestellten Inhaltselemten der Website (wie z.B. Bild-, Ton- und Videodateien, Texte, Logos etc.), wie auch für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben (wie. z.B. Formulierung des Impressums und anderer Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz, Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen etc.).
11.3. Ist vereinbart, dass Stephanie Goldenbaum auch Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO, z.B. Formulierung von Titeln, Keywords, Descriptions etc.) vornimmt, so wird Stephanie Goldenbaum dies bei Gestaltung und Programmierung der Website berücksichtigen. Für einen bestimmten Erfolg der SEO-Maßnahmen ist Stephanie Goldenbaum nicht verantwortlich.
11.4. Nach Fertigstellung überträgt Stephanie Goldenbaum die Website in den Verfügungsbereich des*der Auftraggeber*in , z.B. durch Heraufladen der Daten auf den von der*des Auftraggeber*in zugänglich gemachten Server oder Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige, gesondert vereinbarte Art und Weise. Mit Übertragung der Website in den Verfügungsbereich der*des Auftraggeber*in beginnt der Lauf der Frist zur Untersuchung und Anzeige etwaiger offensichtlicher Mängel (Ziffer 10.3.). Die*der Auftraggeber*in ist zur Abnahme der vertragsgemäß erstellten Website durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) verpflichtet.
11.5. Stephanie Goldenbaum ist nicht verpflichtet, der*die Auftraggeber*in den Source-Code bzw. die Projekt-Original-Dateien der von Stephanie Goldenbaum verwendeten Tools solcher von Stephanie Goldenbaum programmierten Elemente der Website herauszugeben, bei denen diese aus der fertiggestellten Website nicht ohne weiteres direkt ablesbar oder rekonstruierbar sind. Wünscht die*der Auftraggeber*in die Herausgabe des Source-Codes bzw. der Projekt-Original-Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von der*die Auftraggeber*in zu vergüten.
12. Information zur Datenerhebung gem. Art. 13 DSGVO
Stephanie Goldenbaum erhebt Daten des*der Auftraggeber*in zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Die*der Auftraggeber*in ist berechtigt, Auskunft der bei Stephanie Goldenbaum über die*der Auftraggeber*in gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Die*der Auftraggeber*in kann Stephanie Goldenbaum dazu unter info@einskommasechsdesign.de erreichen. Der*die Auftraggeber*in steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.
13. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Saarbrücken.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Gerichtsstand ist Saarbrücken, sofern die*der Auftraggeber*in Kaufmännisch tätig ist und der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes der jeweiligen Person gehört oder der*die Auftraggeber*in juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Stephanie Goldenbaum ist auch berechtigt, am Sitz der*des Auftraggeber*in zu klagen.
14.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
14.3. Soweit nach diesen AGB für Erklärungen die Schriftform vereinbart ist, wird diese auch durch die Textform nach § 126 b BGB mittels E-Mail gewahrt.
14.4. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.